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Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es essentiell für Sie, Ihre Rechte zu kennen. Wir klären Sie zuverlässig über Ihre Rechte im Schadensfall auf. 

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Rechtliche Grundlagen bei einem Kraftfahrzeughaftpflichtschaden


Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall involviert worden, handelt es sich um einen Kfz-Haftpflichtschaden. Das bedeutet, dass Ihnen laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Besichtigung des entstandenen Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen zusteht. Dieser kann den Schaden am Fahrzeug beurteilen und in einem Gutachten festhalten. Die Kosten dafür müssen von der Versicherung des Schadenverursachers übernommen werden.

Kennen Sie Ihre Rechte: Überlassen Sie die Gutachtenerstellung nach einem Verkehrsunfall nicht der Versicherung des Unfallverursachers! 

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    Im Reparaturfall haben Sie das Recht, Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen – auch, wenn Ihre Versicherung Ihnen eine Werkstatt für die Reparatur zuweisen möchte. Die Kosten für die Reparatur stehen Ihnen dann auch ohne Mehrwertsteuer zu.

    Bei einem Totalschaden sind die Kosten für die Reparatur höher als der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Die Versicherung reguliert in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs. Wir ermitteln den Restwert Ihres beschädigten Kfz für Sie – ob Sie Ihr Fahrzeug zu diesem Wert verkaufen möchten, entscheiden Sie. 

    Um Ihre Ansprüche vollumfänglich durchzusetzen, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Wahl des Anwalts bleibt Ihnen überlassen – wir empfehlen aber einen Anwalt, der Erfahrungen im Verkehrsrecht aufweist.

Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte! Wir helfen Ihnen nach einem Verkehrsunfall weiter.   

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